Hausordnung

HAUSORDNUNG (Auszug)

Der Camper ist verpflichtet, die Hausordnung des Campingplatzes sowie die der Poolanlage zu beachten.

Der „Parkplatz“ der Mietunterkunft oder der Stellplatz ist für ein einziges Fahrzeug vorgesehen. Jedes weitere Auto muss außerhalb des Campingplatzes parken.

Der Zugang zum Wasserbereich ist reglementiert und ausschließlich den Gästen des Campingplatzes vorbehalten (BADEHOSE ODER BOXERSHORT PFLICHT). Essen, Trinken und Rauchen an den Stränden ist verboten. Große aufblasbare Schwimmtiere oder Bojen sind nicht erlaubt.

Holzkohlegrills sind auf dem Gelände verboten. Gas- oder Elektrogrills sind erlaubt.

BESUCHER: Besucher müssen sich bei ihrer Ankunft anmelden und eine Gebühr entrichten. Sie sind zwischen 11:00 Uhr und 22:30 Uhr zugelassen. Sie müssen ihr Auto auf dem Parkplatz außerhalb des Campingplatzes parken und sich bei ihrer Ankunft an der Rezeption (oder an der Bar, falls diese geschlossen ist) mit einem Ausweis melden. Hunde und der Zugang zum Pool sind aus Sicherheits- und Versicherungsgründen verboten. Jeder Missbrauch durch Besucher oder Mieter, die Besucher haben, kann zu deren Verweisung führen.

VERKEHR: Die Geschwindigkeit ist auf 10 km/h begrenzt. Die Schranken sind zwischen 22:00 Uhr und 7:00 Uhr morgens geschlossen, jeglicher Verkehr ist in diesem Zeitraum verboten.

LÄRM: Die Nachtruhe muss von allen Campern zwischen 22:00 Uhr und 9:00 Uhr eingehalten werden.

Sollte ein Gast den Aufenthalt anderer Nutzer stören, die Bestimmungen der Hausordnung nicht einhalten oder falsche Angaben zu den Bewohnern des Stellplatzes gemacht haben, kann der Verwalter oder sein Vertreter, falls er dies für notwendig erachtet, mündlich oder schriftlich eine Aufforderung zur Beendigung der Störungen aussprechen. Im Falle schwerwiegender oder wiederholter Verstöße gegen die Hausordnung und nach einer Aufforderung des Verwalters zur Einhaltung dieser, kann dieser den Vertrag kündigen und somit die betreffenden Personen verweisen. Im Falle einer Straftat kann der Verwalter die Ordnungskräfte hinzuziehen.

TIERE: Tiere müssen ihr Geschäft außerhalb des Campingplatzes verrichten. Die Beseitigung, falls sie von der Leitung vorgenommen wird, wird mit 10 € berechnet. Hunde dürfen sich auf dem Campingplatz nicht frei bewegen und müssen an der Leine geführt werden. Sie dürfen zu keinem Zeitpunkt allein auf dem Stellplatz bleiben. Hunde sind in den Sanitäranlagen, Chemietoiletten und im Poolbereich verboten. Hundebesitzer sind verpflichtet, die Ruhe auf ihrem Stellplatz und auf dem Campingplatzgelände zu gewährleisten und somit jedes unerwünschte Bellen ihres Tieres zu unterbinden.

ZUSTAND UND ERSCHEINUNGSBILD DER ANLAGEN: Der Stellplatz muss im gleichen Zustand wie bei der Ankunft zurückgegeben werden, ohne Abfälle, persönliche Wäscheleinen, Pfähle oder andere persönliche Gegenstände. Jede Beschädigung der Vegetation, der Zäune, des Bodens oder der Einrichtungen des Campingplatzes geht zu Lasten des Verursachers. Eine Pauschalstrafe von 100 € ist bei Schäden an der Vegetation, insbesondere bei Astbruch, vorgesehen. Der Betrag kann bei größeren Schäden höher sein. Im Falle einer Beeinträchtigung durch einen Ast oder Ähnliches informieren Sie bitte einen Mitarbeiter des Campingplatzes, der sich, falls er es für notwendig erachtet, um den Rückschnitt kümmert.

Haftung des Vertragskunden

Der Vertragskunde der Unterkunft oder des Stellplatzes (Name auf dem Buchungsformular angegeben) verpflichtet sich, die Ausrüstung und Einrichtungen der Parks gemäß ihrer Bestimmung und normalen Nutzung zu verwenden und von den ihn begleitenden Personen verwenden zu lassen. Er verpflichtet sich insbesondere, seine Unterkunft oder seinen Stellplatz bei Abreise am Ende des Aufenthalts in gutem Zustand zu hinterlassen. Jede Beschädigung der Räumlichkeiten, Verlust oder Zerstörung von Mobiliar, das die Mietobjekte oder öffentlichen Gebäude des Campingplatzes ausstattet, zieht automatisch die Haftung des Verursachers nach sich. Der Vertragskunde einer Unterkunft oder eines Stellplatzes wird als persönlich verantwortlich für alle Schäden, Verluste, Beschädigungen, Störungen oder Belästigungen angesehen, die von den Personen verursacht werden, die mit ihm wohnen oder ihn besuchen. Der Vertragskunde der Unterkunft oder des Stellplatzes bestätigt, die Hausordnung des Campingplatzes zur Kenntnis genommen zu haben, und verpflichtet sich, diese einzuhalten und von den ihn begleitenden oder besuchenden Personen einhalten zu lassen. Wenn ein Kunde stört

oder andere Gäste belästigt oder die Integrität der Gemeinschaftseinrichtungen beeinträchtigt, behält sich der Campingplatz das Recht vor, seinen Aufenthalt sofort zu beenden, ohne jegliche Entschädigung zu zahlen und unbeschadet der Schadensersatzforderungen, die der Campingplatz und Dritte gegen ihn geltend machen könnten.

Das Gleiche gilt, wenn der Campingplatz eine missbräuchliche Belegung der Unterkünfte feststellen sollte (Anzahl der Bewohner über der zulässigen Kapazität des Mietobjekts).

Der Kunde bestätigt, dass er bei seinem Versicherer eine Haftpflichtversicherung besitzt, die Schäden an gemieteten oder anvertrauten Gütern abdeckt (Nachweis erbringen).

Haftung des Campingplatzes

In keinem Fall übernimmt der Campingplatz die Pflicht zur Verwahrung persönlicher Gegenstände und Effekten auf dem Parkgelände.

Die Haftung des Campingplatzes, über seine gesetzliche Haftung hinaus, kann nicht geltend gemacht werden im Falle von:

  • Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Zerstörung persönlicher Gegenstände jeglicher Art, während oder nach einem Aufenthalt.
  • Ausfall oder Außerbetriebnahme technischer Einrichtungen, Ausfall oder endgültige oder vorübergehende Schließung bestimmter Einrichtungen des Campingplatzes, wenn diese außerhalb seines Willens liegen und auf höhere Gewalt zurückzuführen sind.
  • punktuelle Maßnahmen, die von der Campingplatzleitung ergriffen werden, um den Zugang zu bestimmten Einrichtungen, einschließlich des Pools, zu beschränken, wenn dies zur Einhaltung von Sicherheitsstandards oder aufgrund periodischer Wartungsarbeiten notwendig ist.
  • Schäden, die an oder durch Fahrzeuge der Kunden entstehen, die auf dem Campingplatz parken und fahren, selbst wenn diese ausdrücklich zum Betreten des Geländes berechtigt waren.
  • Änderung des Animationsprogramms oder der angebotenen Aktivitäten.

In der Nebensaison und aus Gründen der Auslastung behält sich der Campingplatz das Recht vor, bestimmte geplante Einrichtungen, Ausstattungen, Leistungen oder Animationen zu ändern oder zu streichen. Für jede Buchung in der Nebensaison empfehlen wir Ihnen, sich mit dem Campingplatz in Verbindung zu setzen, um diese Punkte zu klären.

RECHT AM EIGENEN BILD

Während Ihres Aufenthalts können Sie fotografiert werden und in all unseren Publikationen und auf allen Arten von Medien ohne zeitliche Begrenzung erscheinen.

Im Falle einer Ablehnung müssen Sie dies vor Ihrer Ankunft per Einschreiben mitteilen. Der Campingplatz ist mit einem Videoüberwachungssystem ausgestattet.

PERSONENBEZOGENE DATEN

Gemäß dem Gesetz über Informatik und Freiheiten Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 wird der Kunde darüber informiert, dass die als obligatorisch gekennzeichneten personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Buchung erhoben werden, für die Durchführung dieser erforderlich sind. Der Kunde hat ein Recht auf Zugang, Berichtigung und Widerspruch gegen die Weitergabe dieser Daten an Dritte, das er per Post an Camping Le Garanel, 99 chemin de la Princesse 30250 Sommières ausüben kann.

BESCHWERDEN

Alle Beschwerden bezüglich der Bedingungen des Aufenthalts müssen vor Ort bei der Direktion vorgebracht werden, damit diese eine sofortige Lösung finden kann. Sollte die Antwort Sie nicht zufriedenstellen, haben Sie die Möglichkeit, das Mediationszentrum Medicys zu kontaktieren, indem Sie online auf der folgenden Website www.medicys.fr einen Antrag einreichen oder per Post an: Medicys-73 Boulevard de

Clichy-75009 PARIS.

HAUSORDNUNG

  • ZULASSUNGSBEDINGUNGEN

Um auf dem Campingplatz zugelassen zu werden, sich niederzulassen oder dort zu verweilen, muss man vom Verwalter dazu berechtigt worden sein. Dieser ist verpflichtet, für die Ordnung und den guten Zustand des Campingplatzes sowie die Einhaltung dieser Vorschriften und die Verpflichtung zur Einhaltung derselben zu sorgen. Niemand darf dort seinen Wohnsitz nehmen.

  • POLIZEILICHE FORMALITÄTEN

Minderjährige, die nicht von ihren Eltern begleitet werden, werden nur mit einer schriftlichen Genehmigung derselben zugelassen. Gemäß Artikel R.611-35 des Einreisekodex, betreffend die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern und das Asylrecht, ist der Verwalter verpflichtet, von ausländischen Kunden bei ihrer Ankunft ein individuelles Polizeiformular ausfüllen und unterschreiben zu lassen. Es muss insbesondere Folgendes enthalten: Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort, Nationalität, gewöhnlicher Wohnsitz (Kinder unter 15 Jahren können auf dem Formular eines Elternteils aufgeführt werden).

Die Freiluftunterkunft und das dazugehörige Material müssen am angegebenen Stellplatz gemäß den Anweisungen des Verwalters oder seines Vertreters aufgestellt werden.

  • REZEPTION

Saisonal geöffnet (Öffnungszeiten an der Rezeption ausgehängt). An der Rezeption erhalten Sie alle Informationen zu den Dienstleistungen des Campingplatzes sowie touristische Informationen. Ein Beschwerdemanagementsystem steht den Kunden zur Verfügung.

  • AUSHANG

Diese Hausordnung und die Klassifizierungskategorie sind am Eingang der Rezeption ausgehängt.

  • LÄRM UND RUHE

Die Nutzer werden dringend gebeten, alle Geräusche zu vermeiden, die ihre Nachbarn stören könnten. Audiogeräte müssen entsprechend eingestellt werden. Hundebesitzer müssen darauf achten, dass das unerwünschte Bellen ihres Tieres andere Nutzer nicht belästigt. Nachtschwärmer und Frühaufsteher müssen den Schlaf der anderen Camper respektieren.

  • BESUCHER

Besucher können, gegen Gebühr, wenn die Aufenthaltsdauer 3 Stunden überschreitet, auf dem Campingplatz unter der Verantwortung der Nutzer, die sie empfangen, und nach Vorlage eines Ausweises an der Rezeption zugelassen werden. Sie sind verpflichtet, das an der Rezeption ausgegebene Armband zu tragen.

Besucher haben keinen Zugang zum Pool.

  • FAHRZEUGVERKEHR UND PARKEN

Innerhalb des Campingplatzes müssen Fahrzeuge Schrittgeschwindigkeit fahren. Der Verkehr ist zwischen 22:00 Uhr und 7:00 Uhr verboten. Nur Fahrzeuge, die den auf dem Campingplatz wohnenden Nutzern gehören, dürfen auf dem Campingplatz fahren. Das Parken auf den Stellplätzen ist strengstens für ein Fahrzeug vorgesehen; es darf den Verkehr nicht behindern und die Installation neuer Ankömmlinge nicht verhindern.

  • ZUSTAND UND ERSCHEINUNGSBILD DER ANLAGEN

Jeder ist verpflichtet, Handlungen zu unterlassen, die die Sauberkeit, Hygiene und das Erscheinungsbild des Campingplatzes beeinträchtigen könnten. Es ist verboten, verschmutztes Wasser auf den Boden zu gießen. Abwasser muss in die dafür vorgesehenen Einrichtungen entleert werden. Hausmüll muss gemäß der geltenden Mülltrennung in die Mülleimer des Campingplatzes entsorgt werden. Das Wäscheaufhängen im Freien ist erlaubt, sofern es diskret erfolgt und die Nachbarn nicht stört. Es darf niemals an Bäumen erfolgen. Pflanzungen sind nicht gestattet. Es ist verboten, Nägel in

die Bäume zu schlagen, Äste zu schneiden. Es ist verboten, die auf den Stellplätzen installierten Wäscheleinen zu schneiden oder zu entfernen. Es ist nicht gestattet, den Stellplatz mit persönlichen Mitteln (Zäune…) abzugrenzen. Jede Umgestaltung

und Umgestaltung des Stellplatzes darf nur nach vorheriger Zustimmung der Direktion erfolgen. Das Verlegen von Betonplatten auf dem Stellplatz ist verboten.

Zusätzliche Zelte dürfen nur nach Zustimmung der Direktion aufgestellt werden. Kisten, Gartenhäuser und andere Lagereinrichtungen dürfen nicht auf dem Stellplatz aufgestellt werden. Werbung oder sichtbare Aushänge von außerhalb der Zelte oder Wohnwagen sowie auf den Stellplätzen sind verboten. Es ist verboten, auf dem Campingplatz Handel zu treiben. Der Stellplatz muss im gleichen Zustand wie bei der Ankunft zurückgegeben werden, ohne Abfälle, persönliche Wäscheleinen, Pfähle oder andere persönliche Gegenstände. Jede Beschädigung der Vegetation, der Zäune, des Bodens oder der Einrichtungen des Campingplatzes geht zu Lasten des Verursachers. Eine Pauschalstrafe von 100 € ist bei Schäden an der Vegetation, insbesondere bei Astbruch, vorgesehen. Der Betrag kann bei größeren Schäden höher sein. Im Falle einer Beeinträchtigung durch einen Ast oder Ähnliches informieren Sie bitte einen Mitarbeiter des Campingplatzes, der sich, falls er es für notwendig erachtet, um den Rückschnitt kümmert.

10 – SICHERHEIT

  1. A) Brand: Offene Feuer (Holz-Kohle..) sind strengstens verboten. Gasgrills müssen in einwandfreiem Zustand gehalten und dürfen nicht unter gefährlichen Bedingungen verwendet werden. Ein Holzkohlegrill ist im Picknickbereich des Campingplatzes erlaubt, außer bei Wind. Die Benutzer müssen unbedingt darauf achten, dass der Grill nach Gebrauch gelöscht ist. Feuerlöscher stehen allen zur Verfügung. Ein Erste-Hilfe-Kasten befindet sich an der Rezeption. Die Anweisungen zur Brandevakuierung sind ausgehängt und an der Rezeption erhältlich.
  2. B) Diebstahl: Die Direktion ist nicht für Diebstähle verantwortlich. Der Kunde muss den Verantwortlichen sofort die Anwesenheit jeder verdächtigen Person melden. Die Nutzer des Campingplatzes werden gebeten, die üblichen Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz ihres Eigentums zu treffen.
  3. C) Überschwemmung: Der Kunde wird darüber informiert, dass auf dem Campingplatz ein Hochwasserwarnsystem eingerichtet ist. Die Anweisungen d „Evakuierung Hochwasser sind ausgehängt und an der“ Rezeption. Camper müssen die Evakuierungsanweisungen im Falle eines Hochwassers unbedingt befolgen.

  • TIERE

Tiere müssen ihr Geschäft außerhalb des Campingplatzes verrichten. Die Beseitigung, falls sie von der Leitung vorgenommen wird, wird mit 10 € berechnet. Die Kennzeichnung von Hunden durch Tätowierung ist obligatorisch (Verordnung vom 30.06.92). Gültige Tollwutimpfung (Ministerialverordnung vom 22.01.85). Hunde dürfen sich auf dem Campingplatz nicht frei bewegen und müssen an der Leine geführt werden. Sie dürfen zu keinem Zeitpunkt allein auf dem Stellplatz bleiben. Sie dürfen zu keinem Zeitpunkt allein auf dem Stellplatz bleiben. Hunde sind in den Sanitäranlagen, Chemietoiletten und im Poolbereich verboten. Hundebesitzer sind verpflichtet, die Ruhe auf ihrem Stellplatz und auf dem Campingplatzgelände zu gewährleisten und somit jedes unerwünschte Bellen ihres Tieres zu unterbinden.

  • SPIELE

Keine gewalttätigen oder störenden Spiele dürfen in der Nähe der Einrichtungen organisiert werden. Kinder müssen immer unter Aufsicht ihrer Eltern sein. Der Zugang zum Pool für Minderjährige ist nur unter Aufsicht eines verantwortlichen Erwachsenen möglich.

  • VERSTOSS GEGEN DIE HAUSORDNUNG

Die Direktion ist für die Ordnung und den guten Zustand des Campingplatzes verantwortlich; sie hat die Pflicht, Verstöße gegen die Regeln zu ahnden. Im Falle eines schwerwiegenden oder wiederholten Verstoßes gegen die Hausordnung und nach einer Aufforderung des Verwalters zur Einhaltung dieser, kann dieser den Mietvertrag kündigen und, falls notwendig, die Verursacher verweisen. Im Falle einer Straftat kann der Verwalter die Ordnungskräfte hinzuziehen.

  • MIETOBJEKTE

Die Mietobjekte (Wohnwagen) sind nach 15:00 Uhr verfügbar und müssen vor 10:00 Uhr geräumt werden. Bei der Ankunft werden zwei Kautionen in Form von Scheck oder Bargeld verlangt: 350 € für den Wohnwagen und 50 € für die Reinigung. Die Kautionen werden zurückerstattet, wenn das Mietobjekt nicht beschädigt ist und die Räumlichkeiten im gleichen sauberen Zustand wie bei Ihrer Ankunft zurückgegeben werden.

  • DIE VIDEOÜBERWACHUNG

Der Kunde wird darüber informiert, dass die Einrichtung videoüberwacht wird.

  • HAUSMÜLL

Die Mülltrennung ist auf dem Campingplatz organisiert. Container stehen Ihnen zur Verfügung. Es ist verboten, Sperrmüll in der Nähe dieser Container abzustellen.

  • POOL

Die Nutzung des Pools ist reglementiert. Kinder dürfen nur unter Aufsicht eines verantwortlichen Erwachsenen Zugang haben. Jeder Verstoß gegen diese Regeln führt zur Verweisung vom Campingplatz ohne Entschädigung. Der Pool ist für Besucher nicht zugänglich. (BADEHOSE ODER BOXERSHORT PFLICHT). Essen, Trinken und Rauchen an den Stränden ist verboten. Große aufblasbare Schwimmtiere oder Bojen sind nicht erlaubt. Bälle können bei starker Frequentierung des Pools verboten werden. Es ist verboten, über die Poolzäune zu springen. Es ist obligatorisch, die Schuhe auszuziehen, um in den „Bereich des Pools und aus Gründen der“ Hygiene zu gelangen, die Schuhe müssen außerhalb des Poolbereichs bleiben. Jeder Urlauber, der gegen diese Regeln verstößt, wird mündlich von einem Mitglied des „außerhalb des Poolbereichs. Jeder Urlauber, der gegen diese Regeln verstößt, wird mündlich von einem Mitglied des“ Campingplatzteams ermahnt und wird im Wiederholungsfall für die gesamte Dauer des Aufenthalts vom Badebereich ausgeschlossen.

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